Rechtsanwalt Manuel Foege

Vita:
bis 2018:Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
seit 2017:Mitarbeit in der Anwaltskanzlei Foege & Kollegen
2018:Erstes Juristisches Staatsexamen Baden-Württemberg
2018-2020:Referendariat am Landgericht Freiburg und Amtsgericht Lörrach
2020:Zweites Juristisches Staatsexamen Baden-Württemberg
2020:Zulassung zur Anwaltschaft in Freiburg
seit 2021:Partner der Rechtsanwälte im Anwaltshaus J. Foege – S. Uhlmann – M. Foege
Korrespondenzsprachen:
Englisch
Fort- und Weiterbildungen
Qualifizierter Sachbearbeiter für Unfallregulierung seit Oktober 2017
Zusatzqualifikation im Rahmen des Referendariats für „Datenschutz(recht)“ Juli 2019
Zusatzqualifikation im Rahmen des Referendariats für „Mediation“ Dezember 2019
Schwerpunktstudium Arbeitsrecht Sommersemester 2020 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltsverein
Lörracher Anwaltsverein
Rechtsberater beim Deutschen Mieterbund Kreis Lörrach e.V. Juli 2021 bis August 2022
Betreute Rechtsgebiete

Ob Sie als Vermieter oder Mieter betroffen sind, die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit einem Mietverhältnis sind sehr umfassend und kompliziert geregelt. Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung, Renovationspflicht bei Auszug oder Schadenersatzpflichten der Mietvertragsparteien bis hin zu Nebenkostenabrechnungen bieten immer wieder Grund zu rechtlichen Streitigkeiten. Dabei ist jede Problemlage auf dem Hintergrund des Mietvertrages, der Gesetzeslage und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu prüfen. Von der Mietforderung über die Kündigung des Mietverhältnisses bis hin zum Räumungsprozess stehen wir Ihnen beratend, gestaltend oder als Vertreter außergerichtlich wie gerichtlich zur Seite.

Bei Wohnhäusern mit mehreren Wohnungen die unterschiedlichen Eigentümern gehören, spricht man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierbei kann es zwischen den einzelnen Eigentümern, zwischen einem Eigentümer und der restlichen Gemeinschaft oder zwischen den Eigentümern und der Hausverwaltung schnell zum Streit kommen. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz WEG) geregelt.

„In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten. Diese Grundregel des Strafrechts beschreibt unseren Auftrag, Sie im Bußgeldverfahren, im Ermittlungsverfahren oder im Hauptverfahren vor Gericht bei strafrechtlichen Vorwürfen oder bei Ordnungswidrigkeiten zu vertreten. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und kontaktieren Sie mich frühzeitig, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie offen zu halten.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages, seine Kündigung, der Kündigungsschutz, Abfindung, Lohnanspruch, Urlaub, Zeugnis, Tarifbindung kennzeichnen nur einige von unzählig vielen Aspekten, die bei der Begründung im Laufe oder bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zum Streitpunkt werden können. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Die Prüfung lohnt sich. Nicht jede Kündigung ist wirksam. Häufig hat der Arbeitnehmer noch Ansprüche die abzugelten sind. Gerade bei der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen (z.B. EU-Recht, Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsschutzgesetz, Mindestlohngesetz, Tarifvertragsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz und viele mehr) ist es sowohl aus Arbeitgeber-, als auch aus Arbeitnehmersicht wichtig zu wissen, welche Regelungen einschlägig sind und wie die dazugehörige Rechtsprechung aussieht. Hierbei stehen wir Ihnen beratend, rechtsgestaltend oder auch im Streitfall vor Gericht gerne zur Seite.

Tagtäglich gibt es unzählige Unfälle auf deutschen Straßen. Nicht immer ist der Fall einfach gelagert, ist die Haftung klar und steht der Entschädigungsbetrag von vornherein fest. Wir übernehmen für Sie die Regulierung des Verkehrsunfalls und prüfen all Ihre Ansprüche (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Heil- und Behandlungskosten, Unfallkostenpauschale und viele mehr) und ermitteln den Schadenersatzpflichtigen.

Ist ein ausländischer Unfallbeteiligter haftpflichtig oder spielt Fahrerflucht eine Rolle, sind wir als langjährig im Dreiländereck ansässige Kanzlei routiniert, Ihre Ansprüche auch gegenüber ausländischen Versicherungen aus dem EU-Raum oder unbekannten Beteiligten zu verfolgen. Haftpflichtversicherungen verwalten das Vermögen ihrer Versicherten und berufen sich gern auf die daraus resultierenden Pflichten, wenn sie knausrig bei der Regulierung sind. Wir sind Ihnen behilflich, den Ihnen nach Gesetz und Rechtsprechung zustehenden Schadenersatz durchzusetzen.

Verträge finden sich in sämtlichen Lebensbereichen. Wir helfen Ihnen, Ihren Vertrag zu gestalten, damit bereits im Vorfeld Unklarheiten oder Streitpotenzial ausgeräumt werden können. Auch gesellschaftsrechtliche Verträge, die die berufliche Zusammenarbeit von Selbständigen regeln, gehören zu unserem Erfahrungsschatz. Wir übernehmen die Prüfung oder Abwehr von Ansprüchen sowie den Entwurf und die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Recht haben und Recht bekommen ist Zweierlei, sagt schon der Volksmund. Jetzt haben Sie aber sogar Recht in Form eines vollstreckbaren Titels (Urteil, Vollstreckungsbescheid) erhalten, aber der Schuldner zahlt dennoch nicht. Wir helfen Ihnen ihre Ansprüche durchzusetzen. Von der außergerichtlichen Tätigkeit in Form eines Forderungsschreibens, über die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage, bis hin zur Zwangsvollstreckung sind wir kompetent mit allen elektronischen Möglichkeiten für Sie da.

Sofern aus schweizerischen oder französischen Titeln in Deutschland vollstreckt werden soll, steht Frau Rechtsassessorin und Licenciée en droit européen Gabriele Foege Ihnen zur Seite.

Das Zivilrecht regelt unser tägliches Miteinander. Ob beim Bäcker, in der Waschanlage, beim Autokauf, beim Online-Shopping oder nach einem Hundebiss, für die Beziehungen der Beteiligten gelten die Regelungen des Zivilrechts. Ein Vertrag ist schnell geschlossen. Nicht immer läuft alles reibungslos. Schnell stellt sich die Frage: “ Welche Rechte habe ich?“ Der Satz: „Wer will was von wem woraus“, begleitet den Juristen ab der ersten Vorlesung im Zivilrecht bis zum Examen. Klingt banal und ist doch häufig gar nicht so einfach zu beantworten. Anfechtung, Widerruf, Treu und Glauben, Verjährung, Schadensersatz, Rücktritt, Erfüllung sind nicht nur abstrakte juristische Begriffe, sondern setzen immer eine Ursache voraus, die eine gesetzliche Wirkung hat. Gerade weil Verträge heutzutage immer komplexer werden, zu deren Verständnis umfangreichere Regelwerke (Bundes- und Landesgesetze, Europäische Verordnungen, Allgemeine Vertragsbedingungen usw., man denke nur an die umfangreichen Vertragsbedingungen bei Google, Vodafone, Telekom und anderen Kommunikationsanbietern und Internetforen) zu berücksichtigen sind, bedarf guter Rat einer genauen Prüfung der Rechtslage im Einzelfall, um Ihre Rechte feststellen und gegebenenfalls beziffern zu können. Der Online-Handel wächst unaufhörlich, die Corona-Pandemie hat der Internetnutzung einen weiteren Schub versetzt, die Rechtsbeziehungen sind für den Bürger immer undurchsichtiger geworden. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Das allgemeine Zivilrecht ist ein Schwertpunkt unserer Kanzlei.

Der Schutz des Verbrauchers hat in Deutschland und in der Europäischen Union einen sehr hohen Stellenwert. Es wirkt in viele Rechts- und Lebensbereiche hinein, bei denen eine natürliche Person einem Unternehmen gegenübersteht. Vom Handyvertrag bis hin zur Flugreise, wir helfen Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen. Sie haben bei ebay gekauft, Kleidung oder Kühlschrank im Internet bestellt oder sonst einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Lieferanten-Unternehmens geschlossen und Sie wollen widerrufen.

Vom Vertragsschluss unter Anwesenden oder im Internet über die Gewährleistung für Mängel der Sache bis hin zum Rücktritt vom Vertrag bestehen vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere, wenn es nicht so läuft, wie sich die Beteiligten das von Anfang an erhofft hatten. Damit Sie hierbei nicht den Überblick verlieren stehen wir Ihnen mit Beratung, außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung zur Seite. Wir erörtern mit Ihnen Ihr wirtschaftliches Ziel und prüfen, auf welchem Weg dies rechtlich zu erreichen ist.

Jeder träumt vom eigenen Häuschen. Doch der Traum wird schnell zum Alptraum, wenn man sich in einer verstrittenen und gereizten Nachbarschaft befindet. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Nachbarn zu klären und soweit erforderlich durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen.

Der Führerschein ist schneller weg, als er „gemacht“ wird. Ob im Zusammenhang mit einer Straftat, wegen schweren oder häufigen kleineren Verkehrsverstößen oder solchen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, stets besteht das Risiko eines Führerscheinentzuges oder eines Fahrverbotes.

Doch welche Möglichkeiten gibt es diese Sanktionen zu verhindern oder zu mildern? Was ist zu tun, um die Fahrerlaubnis von der Führerscheinbehörde (Landratsamt) wiederzuerlangen. Oft lohnt es sich schon im Vorfeld anwaltlichen Rat einzuholen, um zu versuchen, an die Stelle des Fahrerlaubnisentzuges (der Führerschein muss „neu gemacht werden“) eventuell ein Fahrverbot (der Führerschein muss für ein bis drei Monate abgegeben werden) treten zu lassen. Wurde die Fahrerlaubnis gerichtlich oder durch Anordnung der Führerscheinbehörde entzogen, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten und unterstützen Sie mit Rat und Tat diesen zeitnah zurückzuerhalten.

Die oben aufgeführten Rechtsgebiete stellen Schwerpunkte unserer Kompetenzen dar. Konnten Sie für Ihr Anliegen oder Ihre rechtliche Frage nicht unmittelbar eine Anknüpfung finden – kein Problem –  kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob wir Ihnen weiterhelfen oder spezialisierte Kolleginnen und Kollegen empfehlen können.