Rechtsanwalt Johannes Foege

Vita
ab 1967:Studium Rechts- und Staatswissenschaften Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
1973:Erstes Juristisches Staatsexamen
1973-1975:Referendariat am Landgericht Freiburg und Amtsgericht Lörrach
1975:Zweites Juristisches Staatsexamen
1976-1977:Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Rechtsgeschichte, Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg
1978:Zulasssung als Rechtsanwalt und Gründung der Kanzlei in Weil am Rhein
2012:Umbenennng der Kanzlei „Johannes Foege & Kollegen“ in „Anwaltshaus Weil am Rhein“
seit 2021:Partner der Rechtsanwälte im Anwaltshaus J. Foege – S. Uhlmann – M. Foege
Korrespondenzsprachen
Französisch
Englisch
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Regio basiliensis
Funktionen und Ämter:
seit 1989:Stadtrat im Gemeinderat Weil am Rhein
seit 2014:Kreisrat im Kreistag Landkreis Lörrach und Mitglied im Trinationalen Eurodistrictsrat Basel (TEB)
seit 2015:Mitglied und Fraktionsvorsitzender in der Regionalversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee
Betreute Rechtsgebiete

Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft jeden früher oder später – etwa wenn ein Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. Ein Todesfall in der Familie ist meist Anlass, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen:

„Wer wird mein Erbe? Soll ich ein Testament machen? Was habe ich formal zu beachten? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Welche steuerlichen Belastungen können auf die Erben zu kommen? Was passiert mit dem digitalen Nachlass? Benötige ich einen Erbschein und wo erhalte ich diesen? Was kann ich tun, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat? Wie kann ich meine Haftung begrenzen?“

Es gibt gute Gründe dafür, in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Einer davon: Nach dem Tod werden sich mehrere Erben als Erbengemeinschaft den Nachlass teilen müssen. Der Testamentsvollstrecker soll verhindern, dass sie in Streit geraten. Aber auch wenn die Erben noch minderjährig sind oder ein Mensch mit Behinderung vom Nachlass profitieren soll, ist es sinnvoll, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Als Mitglied in der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. übernimmt Rechtsanwalt Johannes Foege diese verantwortungsvolle Aufgabe gerne für Sie.

Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine Situation geraten, in der er seine Rechtsangelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung, wie z. B. bei der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Viele Menschen sind sich darüber unsicher, was eine Betreuung für sie bedeutet und wo sie Rat und Hilfe über deren Bedeutung und Möglichkeiten erhalten können. Sie möchten auch wissen, inwieweit sie selbst auf die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers Einfluss ausüben oder wie sie eine Betreuerbestellung ganz vermeiden können.

Verträge finden sich in sämtlichen Lebensbereichen. Wir helfen Ihnen, Ihren Vertrag zu gestalten, damit bereits im Vorfeld Unklarheiten oder Streitpotenzial ausgeräumt werden können. Auch gesellschaftsrechtliche Verträge, die die berufliche Zusammenarbeit von Selbständigen regeln, gehören zu unserem Erfahrungsschatz. Wir übernehmen Prüfung oder Abwehr von Ansprüchen sowie den Entwurf und die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Beim Hausbau sind unzählige Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Das private Bau- und Werkvertragsrecht bestimmt die Rechte und Pflichten der am Bau beteiligten Personen untereinander. Sie sind geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in einer Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Vorschriften. Der Architektenvertrag ist grundsätzlich ein Werkvertrag. Bei einem Werkvertrag, mag er ein Bauwerk oder ein Möbelstück zum Inhalt haben, ist vom Unternehmer die Herstellung des vereinbarten Werks oder der Sache oder eine Reparatur als bestimmter Erfolg geschuldet.

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Referent auf dem Vereinsmanagerlehrgang des Badischen Sportbundes – Süd e.V. ist Rechtsanwalt Johannes Foege unser Experte im Bereich Sport- und Vereinsrecht. Ob bei der Gestaltung von Satzungen, Streit innerhalb des Vereins (Beispielweise Vereinsausschluss) oder bei der Klärung von Haftungsfragen, hilft er gerne weiter.

Von der Unternehmensgründung über die besonderen Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer im Wettbewerb bis hin zur Prüfung von Ansprüchen von Vertragspartnern, für die das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt, helfen wir Ihnen beratend und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Bei Wohnhäusern mit mehreren Wohnungen die unterschiedlichen Eigentümern gehören, spricht man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierbei kann es zwischen den einzelnen Eigentümern, zwischen einem Eigentümer und der restlichen Gemeinschaft oder zwischen den Eigentümern und der Hausverwaltung schnell zum Streit kommen. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz WEG) geregelt.

Zum Grundstückseigentumsrecht gehören sämtliche Probleme, Fragestellungen, Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie.

Die oben aufgeführten Rechtsgebiete stellen Schwerpunkte unserer Kompetenzen dar. Konnten Sie für Ihr Anliegen oder Ihre rechtliche Frage nicht unmittelbar eine Anknüpfung finden – kein Problem –  kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob wir Ihnen weiterhelfen oder spezialisierte Kolleginnen und Kollegen empfehlen können.